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GS ist nicht gleich CE

Das GS-Zeichen ist ein Prüfzeichen, das die Einhaltung deutscher Sicherheitsstandards, genauer gesagt des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), demonstriert. Ein GS-Genehmigungsausweis darf nur von unabhängigen, durch Behörden befugten Zertifizierungsstellen vergeben werden. Im GS-Verfahren ist eine Produktionsüberwachung zwingend vorgeschrieben.

Wir besitzen die Befugnis (erteilt durch die ZLS) zur Zuerkennung des GS-Zeichen.

Die CE-Kennzeichnung beruht auf einer Erklärung des Herstellers. Der Hersteller erklärt in alleiniger Verantwortung, dass sein Produkt alle zutreffenden europäischen CE-relevanten Richtlinien einhält. Die CE-Kennzeichnung ist ein Verwaltungszeichen und richtet sich an die Marktüberwachungsbehörden. Das Hinzuziehen von Zertifizierungsstellen, sogenannte notifizierte Stellen, ist in vielen Fällen nicht erforderlich und beschränkt sich im Wesentlichen auf Produkte mit hohem Gefährdungspotential z.B. bestimmte Medizinprodukte.

Wir besitzen die Notifizierung für die Bereiche EMV-Richtlinie, Maschinenrichtlinie, Medizinproduktrichtlinie, Outdoorrichtlinie und Spielzeugrichtlinie. Unabhängig von Notifizierungen unterstützen wir Hersteller mit unseren Dienstleistungen, wenn diese auf freiwilliger Basis einen unabhängigen Dritten in die Konformitätsbewertungsprozesse einschalten möchten, z.B. durch eine Prüfung der Produkte nach den einschlägigen harmonisierten Normen.

Dipl.-Ing.

Andreas Kékedi

+49 3722 7323-824

Dipl.-Ing. (FH)

René Schubert

+49 3722 7323-720