Newsletter 2018/01
Erweiterte Prüfmöglichkeiten für Lithium-Ionen-Akkus
Das Jahr 2018 verspricht viel Neues in der SLG. Mit dem Bau von Haus 8 erweitern wir unsere Prüfkapazitäten im Bereich Warenprüfung von Haushaltsgeräten - besonders von Kühl- und Gefriergeräten - erheblich. Gleichzeitig werden Prüfbereiche in den bestehenden Gebäuden neu strukturiert, um Abläufe noch effizienter zu gestalten. Lesen Sie mehr zum Baufortschritt im Newsbeitrag. Unsere Themen:
| |||||||||
Ab April neue Zyklieranlage für Lithium-Ionen-Akkus im Einsatz | |||||||||
Aufgrund des erhöhten Prüfaufkommens an Lithium-Ionen-Akkus nehmen wir ab April eine neue Zyklieranlage in Betrieb. Damit stehen dann 20 zusätzliche Zyklierplätze zur Kondi-tionierung von Akkus im Vorfeld von Prüfungen, zur Akku-Alterung und für Lebensdaueranalysen zur Verfügung. Das Batterie-Testsystem kann Lade-/ Entladeprozesse mit einem maximalen Strom von 62,5A und einer maximalen Spannung von 60V pro Kanal realisieren. Limitiert werden diese Parameter noch durch die maximal zur Verfügung stehende Leistung von 2500W pro Kanal. Die Anlage arbeitet energiesparend durch Rückgewinnung der Entlade-energie aus den Batterien, die dann zur Durchführung erneuter Ladevorgänge genutzt werden kann. Der Zykliervorgang findet unter definierten Umgebungsbedingungen je nach Spezifikation im vollklimatisierten Labor statt. Die Akkutemperatur wird dabei kontinuierlich überwacht. Im Falle eines Brandes stehen geeignete Löscheinrichtungen zur Verfügung. | |||||||||
Ihr Ansprechpartner: Dr. Joachim Harmel, , Tel. +49 3722 7323-866 | |||||||||
Weitere Begrenzungen von Bisphenol A in Kunststoffen | |||||||||
Die neue Verordnung VO (EU) 2018/213 der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2018 "über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in Lebensmittelkontakt-materialien aus Kunststoff" enthält deutlich verschärfte Grenzwerte. Bisphenol A, kurz BPA, wird unter anderem für die Herstellung von Polycarbonaten und Epoxidharzen verwendet, die in Lacken und Beschichtungen, z.B. für Konserven- und Getränkedosen, eingesetzt werden. BPA steht im Verdacht, gesundheits-schädlich zu sein. Seit 2011 ist BPA in Babyflaschen verboten. Die neue Verordnung untersagt nun darüber hinaus den Einsatz von BPA zur Herstellung von Trinkbechern für Säuglinge sowie die Migration von BPA aus beschichteten Materialien, die dafür vorgesehen sind, mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder von 0-3 Jahren in Berührung zu kommen. | |||||||||
Weiterhin wurde der spezifische Migrationsgrenzwert ("specific migration limit" oder SML) für Materialien mit Lebensmittelkontakt von 0,6mg/kg auf 0,05mg/kg gesenkt und die Anforderungen auch auf Beschichtungsmaterialien ausgeweitet. Ihr Ansprechpartner: Dr. Carsten Voigt, , Tel. +49 3722 7323-795 | |||||||||
Baufortschritt am SLG-Neubau Laborgebäude 8 | |||||||||
Im Sommer 2017 startete der Bau unseres neuen und bisher größten Büro- und Laborgebäudes, das vor allem für die Energieeffizienz- und Ökodesignprüfung an Haushaltsgeräten vorgesehen ist. Darüber hinaus sollen praxisnahe, repräsentative Labore für Warentests entstehen. Die SLG Akademie GmbH wird ebenfalls in das neue Gebäude umziehen. Nachdem die nicht ganz einfachen Gründungsarbeiten im Herbst 2017 erfolgreich abgeschlossen und die Bodenplattensegmente gegossen wurden, konnten - auch dank des überwiegend milden Winters - die Stahlbauarbeiten zügig durchgeführt und Fertigbauelemente montiert werden. Nach der kurzen Kälteperiode im März wurde nun mit dem Betonieren von Wänden und Decken im Innenteil begonnen sowie Brandschutzwände aufgebaut. Wenn alles weiter nach Plan verläuft, wird das neue Gebäude im Sommer 2018 in Betrieb gehen. | |||||||||
SLG auf Firmenkontaktmessen | |||||||||
Science meets industryAm 26. April 2018 findet an der Hochschule Mittweida zum zweiten Mal die Firmenkontaktmesse "Science meets industry" statt. Wir sind auch dieses Jahr wieder mit einem SLG-Stand dabei. TUConnectAm 16. Mai 2018 freuen wir uns auf der Recruitingmesse TUConnect an der TU Chemnitz mit Fachkräften von morgen ins Gespräch zu kommen. Unser Messeteam: | |||||||||
Eine Anzeige der SLG Akademie GmbH - Die neue Medical Device Regulation (MDR) | |||||||||
Am 25. Mai 2017 ist die neue MDR in Kraft getreten. An diesem Tag begann die vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren, innerhalb welcher sich Hersteller wahlweise noch nach altem Recht oder bereits nach neuem Recht zertifizieren lassen können. Zertifikate, die vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen nach bisherigem Recht ausgestellt wurden, bleiben bis zu dem in der Bescheinigung angegebenen Zeitpunkt gültig – mit einer Einschränkung. Zertifikate für EG-Prüfungen verlieren spätestens zwei Jahre nach Geltungsbeginn der Medizinprodukteverordnung ihre Gültigkeit. Zertifikate, die für Aktive Implantierbare Medizinprodukte – kurz AIMDs – und "sonstige" Medizinprodukte nach dem Inkrafttreten der Medizinprodukteverordnung in der Übergangsfrist nach bisherigem Recht ausgestellt wurden, bleiben bis zu dem in der Bescheinigung angegebenen Zeitpunkt gültig, aber nicht länger als fünf Jahre nach Ausstellung und längstens vier Jahre nach Auslaufen der Übergangsfrist, also bis zum 25. Mai 2024. | |||||||||
Sehr verwirrend? Ob Scrutiny-Verfahren, Neuregelung der Marktüberwachung, zusätzliche Berichte und Pläne, wesentlich höhere Anforderungen bei der Erstellung von klinischen Daten, UDI-Kennzeichnung, Höherklassifizierung bestimmter stofflicher und chirurgisch-invasiver Medizinprodukte – unser Seminar 32-MP am 21.08.2018 klärt Sie über die zeitlichen Abläufe und neuen Inhalte der MDR auf. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier. | |||||||||
Eine Anzeige der SLG Akademie GmbH - weitere Veranstaltungen | |||||||||
Energiespar-Contracting - Verfahren, Modelle, Wirtschaftlichkeit | 29-QM Der im Jahr 2016 verabschiedete Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung beinhaltet als langfristiges Ziel eine weitestgehende Treibhausgasneutralität der verschiedenen Sektoren wie Industrie, Gebäude oder Verkehr. Um diesen ehrgeizigen Plan zu erreichen, rückt auch der Begriff des Contracting immer stärker in den Fokus. Welche Arten von Contracting es gibt und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Seminar am 10.04.2018. Biokompatibilität gemäß DIN EN ISO 10993 | 34-MP Die Thematik Biokompatibilität ist bei Medizinprodukten immer mit komplexen Fragen verbunden. Die Identifizierung der konkreten Anforderungen und die Auswahl der korrekten Nachweise bzw. die Entwicklung der entsprechenden Prüfstrategie stellen oft hohe Hürden für die Verantwortlichen dar. | |||||||||
+++ wieder im Programm +++ Nach personellem Umbau unserer anerkannten Kursstätte können wir Ihnen wieder Termine zu Aktualisierung oder Neuerwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (R1 - R10) anbieten. | |||||||||
SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH Burgstädter Straße 20 09232 Hartmannsdorf Deutschland | Register: HRB 6901 / Amtsgericht Chemnitz Geschäftsführer: VAT-ID: DE 140 855 197 | ||||||||
Wenn Sie diesen Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link http://slg.de.com/supermailer/newsletter.php?EMail=[EMail]&Action=unsubscribe |