 

Newsletter 2017/02

Neue Richtlinien für Funkanlagen und individuelle Befestigungen für Schwingungstests


Seit dem 13.06.2017 gilt die RED-Richtlinie für Funkanlagen. Die R&TTE-Richtlinie wird vollständig abgelöst. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Lesen Sie mehr in unserem Artikel! Außerdem bieten wir Ihnen individuell konstruierte Aufspannvorrichtungen für Vibrations- und Schocktests an Ihren Produkten. 

 

Unsere Themen:

- Radio Equipment Directive 2014/53/EU löst R&TTE-Richtlinie ab

- Chemische Sicherheit: Neuigkeiten im Bereich Spielzeug

- Vibrationsprüfung: individuelle Aufspannvorrichtungen nach Ihren Anforderungen

- Recruiting und Sport in Chemnitz: WIK-C und Chemnitzer Stadtlauf

- SLG Akademie: Veranstaltungen August und September 2017


Radio Equipment Directive 2014/53/EU löst R&TTE-Richtlinie ab

Die R&TTE-Richtlinie ist Geschichte. Seit 13.06.2017 gilt ausschließlich die neue Richtlinie über Funkanlagen, die Radio Equipment Directive 2014/53/EU - kurz RED. Kernanliegen der neuen Richtlinie sind die effektivere Nutzung der vorhandenen Funkfrequenzen und mehr Effizienz im Hinblick auf Empfänger, um Funkstörungen zu eliminieren.

Die EU-Kommission hat in ihrem RED-Guide vom 19.05.2017 wichtige, aber nicht rechtsverbindliche Informationen dazu zusammengestellt. Sowohl Hersteller von Funkanlagen als auch Integratoren von Funkmodulen in Endprodukten müssen die neuen Anforderungen berücksichtigen. Auch Produkte, die bisher unter der R&TTE-Richtlinie betrachtet wurden, müssen jetzt nach RED-Richtlinie neu bewertet werden. Grundlage dafür bilden die teilweise noch in Arbeit befindlichen ETSI-Normen, welche aktuell im offiziellen EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Für die wesentlichen und zur Zeit am meisten eingesetzten Funkanwendungen (2,4 GHz WLAN, SRD, Bluetooth, …) stehen harmonisierte ETSI-Normen zur Verfügung. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der EU-Seite zur RED.

Wesentliche Neuerungen sind u.a.:

  • Die RED gilt nur für drahtlose bzw. Funk-Produkte zur Funkkommunikation und Funkortung. Darunter fallen ebenfalls reine Funkempfänger, auch Rundfunkempfänger.
  • Die RED gilt aber auch für sogenannte Kombigeräte, d.h. Geräte mit integriertem Funkmodul (z.B. Haushaltgerät mit WLAN). Dazu hat ETSI einen Guide ETSI EG 203 367 veröffentlicht.
  • Die untere Frequenzgrenze von 9 kHz entfällt.
  • Das Zusammenwirken von eingesetzter Software und Funkanwendung muss der RED entsprechen.
  • Im Rahmen der Konformitätsbewertung wird eine Risikoanalyse und -bewertung notwendig.

Auch für die Kennzeichnung und für Angaben in der Bedienungsanleitung gelten geänderte Anforderungen im Vergleich zur R&TTE-Richtlinie.

Fragen Sie uns. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.
Ihr Ansprechpartner: Ronald Svadlenka, , Tel. +49 3722 7323-884


Chemische Sicherheit: Neuigkeiten im Bereich Spielzeug

 

Änderung der Norm DIN EN 71-12
"Sicherheit von Spielzeug – Teil 12: N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe"

Die neue DIN EN 71-12:2017-03 wurde im Dezember 2016 veröffentlicht und gilt seit dem 1. März 2017. Sie legt die Anforderungen und Prüfverfahren zu N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen für Spielzeug und Spielzeugteile aus Elastomeren sowie für Fingermalfarben fest.

N-Nitrosamine sind organische Stickstoffverbindungen, die u.a. bei der Herstellung von Produkten aus Natur- und Synthesekautschuk beim Einsatz bestimmter Vulkanisierungsbeschleuniger entstehen können und als kanzerogen eingestuft werden. Für Spielzeug und Spielzeugteile aus Elastomeren, die von Kindern unter 36 Monaten verwendet und bestimmungsgemäß oder vorhersehbar in den Mund genommen werden, gelten deshalb nun noch strengere Grenzwerte. Der Wert für N-Nitrosamine wurde von 0,05 auf 0,01 mg/kg gesenkt, der Wert für N-nitrosierbare Stoffe von 1 auf 0,1 mg/kg.

Aktuelle Änderungen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Zur Anpassung an den technischen Fortschritt wurden die Grenzwerte für folgende Stoffe aus Anhang II der Spielzeugrichtlinie verschärft:

  • Die Grenzwerte für Blei wurden in der Änderungsrichtlinie (EU) 2017/738 signifikant gesenkt: in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien von 13,5 auf 2,0 mg/kg; in flüssigen oder haftenden Spielzeugmaterialien von 3,4 auf 0,5 mg/kg und in abgeschabten Spielzeugmaterialien von 160 auf 23 mg/kg. Die Grenzwerte sind ab 28.10.2018 verbindlich.
  • Für Phenol wurde der Migrationsgrenzwert durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2017/774 von 15 mg/l auf 5 mg/l in polymeren Materialien gesenkt. Der neue Grenzwert gilt ab 04.11.2018.
  • Der neue Migrationsgrenzwert für Bisphenol A, gesenkt von bisher 0,1 mg/l auf neu 0,04 mg/l, wird durch die Richtlinie (EU) 2017/898 festgelegt und ist ab 26.11.2018 anzuwenden.

Haben Sie Fragen zur chemischen Analytik?
Ihr Ansprechpartner ist Dr. Carsten Voigt, , Tel. +49 3722 7323-795

Vibrationsprüfung: individuelle Aufspannvorrichtungen nach Ihren Anforderungen

 

Kompletter Service beginnt bei uns schon bei der Prüfungsvorbereitung.
Wir bieten Ihnen die Konstruktion von individuellen Aufspannvorrichtungen für Ihre Produkte zum fairen Preis an.

Für die Schwingungsprüfung muss das Prüfobjekt starr auf der Prüfanlage fixiert werden, um definierte Schwingbelastungen in drei Raumachsen aufbringen zu können. Dazu hat der Schwingerreger eine Vielzahl von Gewindeeinsätzen, die allerdings nicht für alle Prüfmuster geeignet sind. In diesen Fällen ist eine individuelle Aufspannvorrichtung erforderlich.

Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten!

Ihr Ansprechpartner: Erik Schädlich, , Tel. +49 3722 7323-750 


 Recruiting und Sport in Chemnitz - SLG auf der WIK-C und beim Stadtlauf

Chemnitzer Stadtlauf

Zum diesjährigen Chemnitzer Stadtlauf am Sonntag, 7. Mai ging unser SLG-Team mit 6 Damen und 5 Herren an den Start. Auf der 5 km-Strecke belegten unsere Sportler einen hervorragenden 2. Platz in der Teamwertung und auch die Einzelergebnisse können sich sehen lassen: Unser inoffizieller Teamchef Carsten Voigt, Abteilungsleiter der chemischen Analytik, gewann die 5 km in seiner Altersklasse und wurde insgesamt Vierter bei den Herren. Unsere schnellste Dame, Claudia Santiago, belegte Platz Sechs in ihrer AK. Auf der 10 km-Distanz landeten Heiko Götze und Sebastian Gröber aus unserer EMV-Abteilung auf den Plätzen 11 und 20 in ihrer jeweiligen AK.

Studentenkontaktbörse WIK-C

Am 18.05.17 waren wir im Zentralen Hörsaalgebäude der TU Chemnitz mit einem Info-Stand auf der 8. WIK-C vertreten. Diese Recruitingveranstaltung ist schon seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Messekalenders und auch diesmal konnten wir wieder interessante und auch vielversprechende Gespräche mit Studenten und Absolventen führen. Für uns als regionaler Arbeitgeber auf der Suche nach zukünftigen Fachkräften ist der direkte Kontakt vor Ort natürlich Gold wert.

Am 09.11.2017 findet in Zwickau die ZWIK statt, an der wir ebenfalls teilnehmen werden.


Eine Anzeige der SLG Akademie GmbH: Veranstaltungen August und September 2017

 

NEU für Sie:

"Biokompatibilität gemäß DIN EN ISO 10993"

Die Thematik Biokompatibilität ist bei Medizinprodukten immer mit komplexen Fragen verbunden. Die Identifizierung der konkreten Anforderungen und die Auswahl der korrekten Nachweise bzw. die Entwicklung der entsprechenden Prüfstrategie stellen in der Regel hohe Hürden für die Verantwortlichen dar. Das Seminar am 22.08.2017 vermittelt die wesentlichen Anforderungen der ISO 10993-Reihe und die grundsätzliche Herangehensweise an die Problematik der Biokompatibilität. Jetzt anmelden!

"Erweiterung der Reihe ISO 50000 – Erhöhte Anforderungen an zertifizierte Energiemanagementsysteme"

Es ist soweit, die Normenfamilie der ISO 50000 wurde mit der Einführung der ISO 50003, ISO 50006 und ISO 50015 erheblich gestärkt. Doch was bedeutet das für Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagementsystem nach ISO 50001?

Grundsätzlich geht mit den neuen Normen eine Steigerung der Anforderungen an Zertifizier sowie Unternehmen einher. Als Hauptforderung steht die Verbesserung der energiebezogenen Leistung als zertifizierungsrelevanter Nachweis im Vordergrund.
Welche Anforderungen es noch gibt und wie Sie Ihr Energiemanagementsystem auch in Zukunft normkonform halten, erfahren Sie in unserem Seminar am 20.09.2017. Jetzt anmelden!


Weitere Termine:

15.08.2017 - Lastganganalysen und Lastgangmanagement in Unternehmen -> jetzt anmelden

17.08.2017 - Klinische Bewertung und Prüfung von Medizinprodukten -> jetzt anmelden

24.08.2017 - Interner Auditor für Managementsysteme -> jetzt anmelden

29.08.2017 - Regulatorische Vorschriften für Transport und Einsatz von Lithium-Akkus -> jetzt anmelden

31.08.2017 - Entwicklung und Evaluation von gebrauchstauglichen Medizinprodukten -> jetzt anmelden

07.09.2017 - Grundlagen: Konformitätsbewertung entsprechend RL 2011/65/EU (RoHS II) -> jetzt anmelden

Wir freuen uns auf Sie!


SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH
Burgstädter Straße 20
09232 Hartmannsdorf
Deutschland

Tel.: +49 3722 7323-0
Fax: +49 3722 7323-899


Register: HRB 6901 / Amtsgericht Chemnitz

Geschäftsführer:
Kay-Uwe Schult
Thomas Frank
Bettina Kühnert

VAT-ID: DE 140 855 197