Versand von Lithiumbatterien: Prüfzusammenfassung jetzt Pflicht
Versender müssen Ergebnisse der UN-Testserie 38.3 dokumentieren
Seit dem 1. Januar 2020 gelten für Versender von Lithiumbatterien neue Anforderungen. Die bestandenen Prüfungen der Testserie UN 38.3 sind nun durch eine Prüfzusammenfassung zu dokumentieren. Es genügt nicht mehr, pauschal das erfolgreiche Bestehen dieser Prüfungen zu bestätigen.
Das bedeutet für verantwortliche Versender (z.B. Hersteller, Lieferanten), dass Lithiumbatterien nun nur noch mit einer solchen Prüfzusammenfassung versendet werden dürfen. Liegt dieser Nachweis nicht vor, werden Transportunternehmen Lithiumbatterien nicht mehr befördern.
Die SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH stellt die Prüfzusammenfassung der UN-Testserie als "Bescheinigung" ihren Kunden zur Verfügung.
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Ihr Ansprechpartner: Andreas Kékedi, , Tel. +49 3722 7323-824