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UN-Transporthandbuch Abs. 38.3 Rev. 5 Am. 2 – Änderung der Prüfung T6 für Rundzellen

Seit Anfang 2015 gilt das 2. Amendment der 5. Revision des UN-Transporthandbuches der Vereinten Nationen. Das Originaldokument ist auf der Webseite der UNECE und eine Deutsche Fassung auf dem Internetauftritt der BAM verfügbar.


Neben zahlreichen Änderungen im Rahmen des Transportrechts und der Verpackungsvorschriften gibt es auch eine Veränderungen bei den Prüfvorschriften.

So verschiebt sich die Grenze für die Anwendung der Schlagprüfung vs. Quetschprüfung (Test 6 Abschnitt 38.3.4.6) für zylindrische Einzelzellen von 20 mm Durchmesser auf 18 mm Durchmesser. Diese Änderung betrifft nur die Prüfung an Einzelzellen, hat jedoch auch Auswirkung auf die Prüfung bzw. Zulassung von Batterien. Zwar dürfen Batterien, die nach Fassung 3, Am. 1 oder neuer des UN-Transporthandbuches geprüft wurden, weiter befördert werden, jedoch müssen neu geprüfte Batterien in vollem Umfang dem Am. 2 der Rev. 5 des UN-Transportbuches entsprechen.

Dies schließt auch eine nach Am. 2, Rev. 5 des UN-Transporthandbuches geprüfte Einzelzelle mit ein. Gegebenenfalls muss eine Nachprüfung des Test 6 an der Einzelzelle durchgeführt werden. Unsere Experten beantworten gern Ihre Fragen zur Prüfung von Lithium-Ionen-Batterien.

UN-Transporthandbuch Rev. 5, Am1 und 2, dt. ÜS